Zur Vereinbarung eines Termins können Sie mich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass ich als Privatpraxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann (siehe unten). 

Da ich während der Therapiesitzungen keine Telefonate entgegennehme, sprechen Sie mir bitte eine kurze Nachricht auf den Anrufbeantworter (Tel. 0731/9214120)  oder schreiben eine Mail*; ich melde mich zeitnah bei Ihnen.

Eine kurzfristige Terminvergabe in dringenden Fällen ist an Freitagnachmittagen oder Samstagvormittagen möglich.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

 

*Ihre Daten werden nur absolut zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Fragen genutzt. Mit dem Klick in das Kästchen bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind, dass die im Kontaktformular angegebenen Daten und Informationen einmalig elektronisch erhoben und gespeichert werden. Ein Widerruf oder eine Löschung ist jederzeit möglich.

 

 

 

 

Kontaktformular:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Kosten:

Einzelsitzungen

Paarsitzungen

Familiensitzungen

Seminare

60 Minuten

90 Minuten

90 Minuten

  95,00 €

180,00 €

200,00 €

auf Anfrage


Als Privatpraxis ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.

 

Selbst- bzw. Privatzahler:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie selbstverständlich alle Leistungen der Praxis als Selbst- bzw. Privatzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung sowie die Diagnosestellung für die Krankenkasse. Dies kann unter bestimmten Umständen (z.B. geplanter Wechsel in die private Krankenkasse, Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) sinnvoll sein. Wenn Sie als Selbst- bzw. Privatzahler in die Praxis kommen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.

 

Privat Versicherte:
Viele private Krankenversicherungen erstatten die Kosten voll oder zum Teil. Die Voraussetzung für die Kostenerstattung, die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen und die Höhe der erstatteten Sätze variieren jedoch stark zwischen den privaten Krankenversicherungen und hängen ebenso von Ihrem individuellen Tarif ab.

Einige private Krankenversicherungen fordern generell, dass jede Form der Psychotherapie von einem ärztlichen Therapeuten durchgeführt wird. Bitte klären Sie daher zuvor mit Ihrer Krankenversicherung ab, welche psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden. Die Kosten für Paar- und Familientherapie werden leider weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenversicherungen erstattet.